Krankheit/Fernbleiben vom Unterricht

Bei Krankheit oder anderen Gründen für ein Fernbleiben vom Unterricht ersuchen wir dies  rechtzeitig, aber spätestens am Morgen vor Unterrichtsbeginn (07:45), bekannt zu geben.


Individuelle Schnuppertage

Neben den 3 mal stattfindenden 4-tägigen Berufspraktischen Tagen gibt es die Möglichkeit zusätzlich bis zu 5 Tage individuell zu schnuppern.

Dies bitte rechtzeitig bekanntgeben (Versicherungsschutz!).